Kündigung & Klagefristen
Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht ist die 3-Wochen-Klagefrist bei Kündigungen
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so können sie gegen diese in fast allen Fällen – mit ein paar Ausnahmen – gegen diese nur dann klagen, wenn die Klagefrist von 3 Wochen eingehalten wird.
Diese dreiwöchige Frist beginnt mit Erhalt bzw. Zugang der Kündigung. Arbeitnehmer müssen dann innerhalb dieser Frist Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung einlegen.
Entscheidend: die Form der Kündigung
Möchte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen muss diese besonderen Formvorschriften entsprechen. Viele Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern sind deshalb erfolgreich, weil viele Arbeitgeber auf anwaltliche Hilfe verzichten und keine wirksame Kündigung durchführen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und original unterschrieben sein. Wird dem Arbeitnehmer nur die Kopie einer Kündigung ausgehändigt (das Original ist in der Personalakte), so wird das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären. Das Gleiche gilt für Kündigungen, die per E-Mail, Fax oder Telefonat erfolgen. Bei einer Klage wird das Arbeitsgericht diese Kündigung für unwirksam erklären.
FAQ – Häufige Fragen
- Ist eine Kündigung auch möglich, wenn der Arbeitnehmer krank oder im Urlaub ist?
- Muss in einer Kündigung immer ein Kündigungsgrund geschildert werden?
- Muss der Betriebsrat zu einer Kündigung angehört werden?
- Kann ich gekündigt werden, wenn ich schwerbehindert oder werdende Mutter bzw. in Mutterschutz oder Elternzeit bin?